Zwischen 23. Dezember und 6. Januar rufen Kunden trotzdem an — Lieferanten, Dienstleister, Notfälle. Eine warme, klare Weihnachtsansage zeigt: „Wir haben an Sie gedacht" — und verhindert, dass Anrufer ins Leere laufen.
„Ab 8. Januar wieder erreichbar" ist verbindlich. „Nach den Feiertagen" ist schwammig und lässt Kunden im Unklaren — vermeiden Sie vage Formulierungen.
„Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch" — ein Satz reicht. Übertriebene Gefühligkeit oder lange Dankesreden wirken am Telefon aufgesetzt.
Kritische Anfragen (Wartung, Vertragskündigungen, medizinische Rückfragen) brauchen einen Notfall-Hinweis — entweder Ersatznummer oder E-Mail-Postfach, das überwacht wird.
Für Weihnachten eignen sich warme, ruhige Stimmen — „Clara" oder „Thomas" aus unserem Portfolio. Sprechgeschwindigkeit 10 % langsamer als Werktag.
„Schreiben Sie uns an info@..." gibt Kunden eine asynchrone Alternative. Viele nutzen das lieber als eine Voicemail zu hinterlassen.
Die Ansage gehört ab 20. Dezember aktiv — für Anrufer, die letzte Absprachen vor dem Fest klären wollen. Nicht erst am 23.12. schalten.
Für den klassischen Jahreswechsel-Urlaub.
Kein kompletter Urlaub — nur Notbesetzung.
Für Dienstleister mit Bereitschaft.
Für den Jahreswechsel mit klarem Fahrplan.
Ihre Weihnachtsansage als MP3 in 5 Minuten. Ab 59 €.